MITGLIEDSCHAFT UND BEITRÄGE

Die Beiträge werden ausschließlich durch Lastschrifteinzug erhoben. Stand 23.07.2021.

ERWACHSENE

20,00 €

pro Monat

EHEPAARE

30,00 €

pro Monat

KINDER BIS 10 JAHRE

4,00 €

pro Monat

JUGENDLICHE
11-18 JAHRE

8,00 €

pro Monat

FAMILIEN
(1 ERWACHSENER + 1 KIND)

24,00 €

pro Monat

FAMILIEN
(1 ERW. + 2 UND MEHR KINDER)

28,00 €

pro Monat

FAMILIEN
(2 ERWACHSENE + 1 KIND)

34,00 €

pro Monat

FAMILIEN
(2 ERW. + 2 UND MEHR KINDER)

38,00 €

pro Monat

DOPPELMITGLIEDSCHAFT
ERWACHSENE

8,00 €

pro Monat • Begrenzt auf 2 Jahre

DOPPELMITGLIEDSCHAFT
BIS 18 JAHRE

4,00 €

pro Monat

FÖRDERMITGLIED

4,00 €

pro Monat

STUDENTEN / AZUBIS

8,00 €

pro Monat

Aufnahme
Eine Aufnahme ist jederzeit möglich. Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.

Arbeitsdienst
Jedes aktive Mitglied, das über 16 Jahre alt ist (in dem Jahr, in dem man 16 wird), hat für den Verein drei Stunden Arbeitsdienst zu leisten. Der Zeitpunkt dieses Dienstes wird vom Technischen Wart vorgegeben. Für nicht geleistete Arbeitsstunden sind dem Verein 15 Euro (laut Beschluss der Hauptversammlung) pro nicht geleistete Stunde zu zahlen.

Platzbuchung
Hallen- sowie Sandplätze können über bookandplay.de gebucht werden.

Clubhaus
Für geselliges Beisammensein nach dem Sport steht das Clubhaus bzw. die Gastronomie (siehe Rubrik „Vereins-Gastronomie“) an der Tennissanlage zur Verfügung.

Doppeltmitgliedschaft
Bei einer Mitgliedschaft in einem weiteren Sportverein, wie z.Bspl. der Eintracht Segeberg, dem SC Rönnau oder dem MTV Segeberg, bietet der Sport + Tennispark Bad Segeberg eine Doppelmitgliedschaft an*!

Erwachsene = 8,00 € pro Monat

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre = 4,00 € pro Monat

*Die Doppelmitgliedschaft gilt maximal für 2 Jahre und muss durch einen Nachweis einer weiteren Mitgliedschaft belegt werden. Der Arbeitsdienst sollte auf freiwilliger Basis eine Stunde betragen. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich. Ein jetziger Austritt schließt den erneuten Erwerb einer Doppelmitgliedschaft grundsätzlich aus.

Fördermitgliedschaft (lt. Satzung: Passive Mitgliedschaft)
Fördermitglieder sind herzlich willkommen Fördermitglieder haben das Recht a) auf Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung, sofern sie 18 Jahre alt sind und b) zur Teilnahme an allen geselligen Veranstaltungen des Vereins (wobei hier auch Nichtmitglieder herzlich willkommen sind.)

Fördermitglieder (Passive Mitglieder) nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht; sie sind jedoch berechtigt, am Sportbetrieb zu den gleichen Konditionen teilzunehmen, wie es im Einzelfall einem Nichtmitglied offensteht.

Die Umwandlung der aktiven Mitgliedschaft in die passive Mitgliedschaft ist zum Ende des Geschäftsjahres zulässig und muss drei Monate vor dessen Ende durch Mitteilung per Post, Fax oder E-Mail (schriftliche Erklärung) gegenüber dem Vorstand beantragt sein.

Gastspieler
Gäste können nach vorheriger Anmeldung auf unserer Anlage spielen, sofern sie nicht durch Wettspiele oder Turniere blockiert ist.

Pro Stunde und Platz werden 15,00 € berechnet. Gäste die mit Mitgliedern spielen, bezahlen 7,50 € pro Stunde/Platz.

Anmeldungen über unser Büro 04551 -96 33 57.

Jugend
Bei Interesse am Jugendtraining wenden Sie sich bitte an unsere Jugendwartin Daniela Bachmann-Schreyer unter der Nummer: 0176-55538262 oder per Mail an: dbachmann@swn-nett.de. Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Trainingspreisen, Trainingszeiten und dem Trainerteam.

Kündigungsfristen
Gemäß § 7 der aktuellen Satzung: Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:

(1) durch freiwilligen Austritt; dieser erfolgt durch schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft per Post, Fax oder Email gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. eines Jahres.

(2) Bis zu seinem Ausscheiden ist das Mitglied verpflichtet, alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein zu erbringen. Im Falle des Wegzuges aus dem Kreis Segeberg kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des auf den Umzug folgenden Monats gekündigt werden;

(3) durch Tod;

(4) durch Ausschluss; ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, wozu auch die Nichtzahlung fälliger Beiträge trotz zweifacher Anmahnung durch den Verein gehört. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss des Vorstandes ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Zustellungsnachweis zuzustellen. Dieses kann beim Vorstand gegen den Beschluss Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung; der Vorstand hat den Einspruch auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung zu setzen.